Hintergrund: Verordnung über das Hoheitszeichen des Deutschen Reiches [1935]

Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs.
Vom 5. November 1935.
Um der Einheit von Partei und Staat auch in ihren Sinnbildern Ausdruck zu verleihen, beſtimme ich:
Artikel  1
Das Reich führt als Sinnbild ſeiner Hoheit das Hoheitszeichen der Nationalſozialiſtiſchen Deutſchen Arbeiterpartei.
Artikel  2
Die Hoheitszeichen der Wehrmacht bleiben unberührt.
Artikel  3
Die Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919 (Reichsgeſetzbl. S. 1877) wird aufgehoben.
Artikel  4
Der Reichsminiſter des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreters des Führers die zur Ausführung des Artikels 1 erforderlichen Vorſchriften.
Berlin, den 1. November 1935.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminiſter des Innern
Frick
Der Stellvertreter des Führers
R. Heß
Reichsminiſter ohne Geſchäftsbereich
 
 

Quellennachweis/Zitation

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by Günther Schleu
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