Hintergrund: Verordnung über das Hoheitszeichen des Deutschen Reiches [1935]
Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs.
Vom 5. November 1935.
Vom 5. November 1935.
Um der Einheit von Partei und Staat auch in ihren Sinnbildern Ausdruck zu verleihen, beſtimme ich:
Artikel 1
Das Reich führt als Sinnbild ſeiner Hoheit das Hoheitszeichen der Nationalſozialiſtiſchen Deutſchen Arbeiterpartei.
Artikel 2
Die Hoheitszeichen der Wehrmacht bleiben unberührt.
Artikel 3
Die Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919 (Reichsgeſetzbl. S. 1877) wird aufgehoben.
Artikel 4
Der Reichsminiſter des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreters des Führers die zur Ausführung des Artikels 1 erforderlichen Vorſchriften.
Berlin, den 1. November 1935.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Adolf Hitler
Der Reichsminiſter des Innern
Frick
Frick
Der Stellvertreter des Führers
R. Heß
R. Heß
Reichsminiſter ohne Geſchäftsbereich