Hintergrund • Urheberrecht und Kopierrecht und Eisenberger Porzellan

Informationen

Die Geschichte zum Urheberrecht und Kopierrecht ist sehr komplex und daher soll und kann diese hier nur in einer vereinfachten und der Situation angemessenen Form, in Bezug auf Eisenberger Porzellan, wiedergegeben werden. Siehe ggf. auch: Made in ... Germany | GDR (DDR) auf Eisenberger Porzellan.
Da diesbezüglich immer Länderrecht galt und gilt, muss bei speziellen Fragestellungen hier sehr viel genauer hingesehen werden, um zu verstehen, welcher Schutz ab wann und für was eingeführt wurde und gegenwärtig noch gilt. Derzeit unklar ist in diesem Zusammenhang auch noch, welche Bedeutung die allgemeine Herstellermarke selbst ausübte, wenn sie beispielsweise aus einer Buchstabenfolge bzw. entsprechender Buchstabenanordnung bestand oder ein Symbol war.

Zwiebelmuster

Die Anfänge des unter der Glasur blau und handgemalten Zwiebelmusters sind zwar im Unklaren, aber als sicher gilt heute, dass das gesamte Dekorsetting spätestens 1738 in Meißen zusammengestellt worden war. Da es zu diesem Zeitpunkt keinen Schutz auf Dekorationsstile gab, verging kaum Zeit, bis andere Porzellanmanufakturen dieses schnell beliebte Zwiebelmuster nachahmten.
Da die Nachahmung meist deutlich geringer in der Qualität - sowohl des Porzellanscherbens als auch der Handmalerei - ausfiel, stieß dies rasch auf Missfallen der Meissener Geschäftsführung. Aufgrund fehlender Möglichkeiten, Dekore zu Schützen, fehlte der Porzellanmanufaktur jegliche Handhabe gegen die Nachahmung. Hinzu kam, dass für kleines Geld zwiebelmusterdekoriertes Porzellan bezogen und dann von Porzellanmalern goldveredelt wurde. Zumindest hier wusste sich die Porzellanmanufaktur Meissen zu helfen, indem fortan Porzellane ohne Aufglasurdekorveredelung mit einem Schleifstrich durch die Marke gekennzeichnet wurden.
 

Markenzeichen gekreuzte Schwerter

Viele der nachahmenden Porzellanmanufakturen ahmten durch Abwandlung auch noch die gekreuzten Schwerter nach um die Verkaufszahlen hoch zu halten. Die Königliche Porzellanmanufaktur Meissen konnte im Rahmen eines Königlichen Erlasses lediglich die berühmten ›Gekreuzten Schwerter‹ für sich schützen und damit verhindern das auch dieses Markenzeichen von der Konkurrenz direkt oder in leichter Abwandlung verwendet werden durfte.
Noch 1893 gab es diesbezüglich mit der Meissener Porzellanmanufaktur Teichert einen Rechtsstreit, den die Klägerin, die Königliche Porzellanmanufaktur Meissen, für sich entscheiden konnte, und bei dem die Weiterverwendung der Marken von einem gekreuzten TE sowie der Pfeil- mit E-Marke als zu ähnlich mit sofortiger Wirkung untersagt wurden.
 
1895 kreierte die Porzellanfabrik Kalk (bei Köln) ihre Porzellanmarke: zwei gekreuzte Pfeile. Bewusst schludrig handgemalt verstieß diese Entscheidung mit voller Absicht längs des Markenschutzes und dem damit verbundenen Anwandlungsverbotes - nur eben damals war es vom Standort Preussen aus gesehen Ausland und damit mit fehlender Wirkung des Rechteschutzes. Mit dem Umzug der Fabrik nach Eisenberg/Sachsen-Altenburg wurde auch das Markenzeichen fortgesetzt. Erst um 1925 wurden dann für aufglasurdekorierte Porzellane standardisierte gekreuzte Pfeile gestempelt und ab Mitte 1928, mit Ende der Winkelmalerei, auch für unter der Glasur dekorierte Scherben.

Kopenhagener Genre

Genau wie das Zwiebelmuster erging es auch dem Strohhalmmuster, Genre Kopenhagen. Am dänischen Königshof wurde Geschirr mit diesem Dekor als Hofgeschirr sehr beliebt und für viel Geld aus Meißen bezogen. Bis 1768, als die Königliche Porzellanmanufaktur Kopenhagen durch den Kauf an das Königshaus überging und die Manufaktur beauftragt wurde das Königshaus zukünfig zu beliefern. Ab etwa 1788 wurde damit das Königshaus beliefert und bald auch der dänische Markt und die Meissener Porzellanmanufaktur hatte das Nachsehen.
 
Die Porzellanfabrik Kalk dekorierte für den dänischen Exportmarkt diesen Dekor auf geripptem Geschirr und war damit sehr erfolgreich. Wann sie damit begannen, liegt im geschichtlichen Dunkel, evtl. ab 1900 von Eisenberg aus, aber vielleicht doch schon vorher, also ab 1895 von Kalk (bei Köln) aus. Dies wurde mit großem Missfallen wahrgenommen, zumal dänische Händler durch Überkleben der Kalk-Markung den Anschein erhöhten, es wäre Geschirr der Königlichen Porzellanmanufaktur Kopenhagen.

Delft

Hollandmotive auf Porzellan mit der Porzellanmarke »Delft« findet sich durch die Rauensteiner Porzellanmanufaktur Greiner, Fr. Chr. & Söhne untrennbar für die Jahre ab etwa 1893 bis ca. 1929 verbunden. Allerdings war dies um die Jahrhundertwende den niederländischen Geschirrherstellern, in der Stadt Delft ansässig, ein Dorn im Auge, da es, wie sie meinten, den Käufern eine Herkunft aus Delft suggerierte. Eine vor dem ansässigen Gericht vorgebrachte Beschwerde der Delfter Fayencemanufaktur gegen die Verwendung ihrer Motive konnte unter Hinweis auf den Unterschied von Porzellan und Fayence und auf die freie Abwandlung der holländischen Vorlagen abgewiesen werden. Auch der Schriftzug Delft wurde der Rauensteiner Porzellanmanufaktur für Porzellanwaren zugesprochen. Schon bald nach dem Schiedsspruch wurde die Porzellanmarke gestempelt und nicht mehr handgemalt, welches zu einem einheitlichen Aussehen der Marke führte.
 
Die Porzellanfabrik Kalk stellte ab etwa 1929 bis ca. 1939 ebenfalls Geschirr mit handgemaltem Delft-Motiven (Windmühlen, Segelboote), beispielsweise auf der Geschirrform 128 und ab ca. 1935 auf der Geschirrform 138, her mit dem Ziel es nach Holland zu exportieren. Mit Beginn des II. Weltkriegs endete die Herstellung.

Rechtsstreit um eine Kaffeekanne

Was für Dekore Praxis war, war auch für Geschirrformen nicht viel anders. Deshalb wurde 1907 die Porzellanfabrik Kalk in Kopenhagen verklagt, weil die Klägerin Aluminia AG als Eigentümerin der Königlichen Porzellanmanufaktur Kopenhagen in einer Ausformung gerippten Geschirrs ein unlauteres Plagiat einer Form von Arnold Krog sahen. Für den Gerichtsprozess festgemacht wurde dies schließlich an einer Kaffeekanne, stellvertretend für alle nachgeahmten Geschirrteile. Der Rechtsstreit ging bis zum Obersten Gerichtshof und wurde schließlich zu Gunsten der Beklagten entschieden, da das dänische Recht für Fabrikware, auch wenn sie künstlerisch ausgeführt worden war, keinen Schutz vorsah.

Kopenhagener Empire-Dekor

Ein von der Königlichen Porzellanmanufaktur Kopenhagen entwickeltes festoniertes Blümchengirlandendekor blau unter der Glasur liegend, wurde von der Porzellanfabrik Jäger in Eisenberg plagiatiert. Diese stellte hier optisch sehr ähnliches her und exportierte nach Dänemark. Da der dänische Schutz für industriell hergestellte Waren aber erst für ab 1912 geschaffene Produkte galt, griff er hier nicht.

Urheberrecht

Vereinfacht geschrieben ist das Urheberrecht das Recht, welches Urhebern ein Erstrecht auf ihr geschaffenes Werk einräumen, allein durch die Existenz eines physischen oder geistigen Werkes. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, zumindest die Auswertungsrechte aus dem Nachlass sind für 70 Jahre gesondert geregelt. Der Schutz umschließt auch die Bereiche Nachahmung, wirtschaftliche Verwertung und der Übertragung der wirtschaftlichen Verwertung auf Dritte. Dieses Recht enthält auch ideelle Regeln. Der Urheber hat einen Anspruch auf Namensnennung als Urheber, auf Unveränderlichkeit und auch Schutz vor Entstellung. Das Urheberrecht entfaltet seine Wirkung automatisch mit Erschaffen eines Werkes mit gewisser Schöpfungshöhe durch das persönliches schöpferisches Tätigwerden eines Menschen.
Kritik am Urheberrecht besteht insbesondere darin, dass wissenschaftliche Arbeiten in enem hohen Maße geschützt sind und dadurch die Freiheit wissenschaftlichen Arbeitens deutlich eingeschränkt ist. Die Auswirkungen sind vor allem bei der Betrachtung des praktischen Umsetzen von Wissen, hier kommt dann noch das Patentrecht hinzu, von großer Bedeutung, da dadurch das Definieren von Standards deutlich erschwert ist. In der Zeit schwindender Ressourcen und endlich zu praktizierender Reparierbarkeit von technischen Geräten sind fehlende Standards ein Hauptgrund für die beinahe Unmöglichkeit der Umsetzung.

Kopierrecht

Vereinfacht geschrieben ist das Kopierrecht das Recht, das in Bezug auf die Vervielfältigung einen Rechtsraum festlegt. Es ist auf Dritte übertragbar. Wesentlich wurde dies durch die Definitionen von Originalwerk und Kopie (Reproduktion, *nicht das Original*), wobei ersterem dem Schutzobjekt entspricht.

Gegensätzliche Rechteauffassung

Während nach der Kantianischen Auffassung der Schutz des Urhebers Der Unterschied: Urheberrecht und Copyright Der Schutzgedanke des sogenannten Geistigen Eigentums ist auf dem Planeten Erde sehr unterschiedlich geregelt - und das teils von Land zu Land. "Das Urheberrecht schützt den Erfinder eines Werkes einschließlich seiner wirtschaftlichen und ideellen Rechte. Demgegenüber stehen beim Copyright die Rechte am Vervielfältigen eines Werkes im Vordergrund. Es ist vor allem ökonomisch ausgerichtet." "Das Urheberrecht ist stets an den Schöpfer gebunden. Das Copyright hingegen kann an weitere Personen übertragen werden. Im Unterschied zum Urheberrecht kann es wirtschaftlich wie ein Gegenstand auf Dritte übertragen werden." "Das Urheberrecht bezeichnet das ausschließliche Recht des Schöpfers an seinem Werk. Er kann sein Werk nutzen und verwerten oder anderen die Erlaubnis dazu erteilen. Der Schöpfer kann verhindern, dass sein Werk verändert oder entstellt wird und hat ein Recht auf Namensnennung, wenn sein Werk von anderen genutzt wird." "Das deutsche Urheberrecht ist heute ganz überwiegend im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahr 1965 kodifiziert. Besondere Regelungen zu den Verwertungsgesellschaften enthält das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), solche zum Verlagsrecht finden sich im Verlagsgesetz (VerlG). - Urheberrechtsgesetz (UrhG): Schutz für Literatur, Kunst und Wissenschaft. Deutsches Recht, vor allem das Urheberrechtsgesetz, gilt auch im Internet. Der Schutz für Werke ist durch das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ geregelt." "Kann man ein Copyright selbst vergeben? - Du darfst das verwenden, allerdings hat das keine Bedeutung. In Deutschland sind Deine Werke automatisch als Urheber geschützt. Das Copyright ist etwas völlig anderes, aber das verstehen die meisten Menschen nicht." "Durch das Urheberrecht kann eine Idee in ihrer körperlichen Form geschützt werden. In Deutschland ist es nicht möglich, bloße Ideen schützen zu lassen. Es gilt also der Grundsatz: Die Ideen sind frei. Allerdings ist ein Ideenschutz in der verkörperten Form möglich." "Das Urheberrecht muss nicht angemeldet oder beantragt werden. Es entsteht quasi automatisch mit der Schaffung des Werkes. Hier besteht der große Unterschied zu Patenten und Marken, die beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet oder eingetragen werden müssen. Es gibt kein Urheberrechtsregister." "Zwar können Sie das Urheberrecht nicht verkaufen, dafür aber Nutzungsrechte einräumen. Es ist zwar grundsätzlich nicht möglich, das Urheberrecht zu verkaufen, allerdings kann der Urheber Dritten ein Nutzungsrecht einräumen." "Das Patent-Gesetz schützt ausschließlich (insbesondere technische) Erfindungen, die gewerblich nutzbar sind. Nach dem Markengesetz kann nur für Wort-, Bild- oder Hörzeichen Schutz beantragt werden, unter denen die Idee betrieben wird." "Eine Idee allein lässt sich in Deutschland nicht schützen. Jedoch kann die Umsetzung Ihrer Idee patentiert oder als Gebrauchsmuster geschützt werden. Alternativ ist der Schutz als Marke und als Design möglich." "Geistiges Eigentum ist durch das Urheberrecht geschützt. Neben dem Urheberrecht können immaterielle Schöpfungen durch das Markenrecht, das Geschmacksmusterrecht, das Gebrauchsmusterrecht und das Patentrecht geschützt werden. Das Gesetz sieht eine unberechtigte Nutzung fremden geistigen Eigentums als Straftat an." "Das Urheberrecht gilt zeitlich nicht uneingeschränkt. Es besteht noch 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers zugunsten seiner Erben. Nach Ablauf dieser Schutzdauer ist das Werk gemeinfrei und kann von jedermann verwendet werden." "Das deutsche Urheberrecht im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) entsteht in dem Moment der Erschaffung eines Werkes." "Tritt das Gesetz in Kraft, bedeutet es, dass beispielsweise die Beatles für einen Song 70 Jahre lang Tantiemen bekommen, wenn er in ihrer Version aufgeführt wird. Genauer gesagt: Ihre Plattenfirma erhält diese Tantiemen. Denn die meisten Künstler treten ihre Rechte an Plattenfirmen ab und bekommen dafür eine Pauschale." "Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, wie Gemälde, Skulpturen, Theaterinszenierungen, Fotografien, Texte, aber auch Software, Spiele und Computerprogramme. Nicht jedes Werk ist jedoch urheberrechtlich geschützt. Entscheidend ist, dass das Werk eine gewisse ›Schöpfungshöhe‹ aufweist." "Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. (2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist." "Damit ein Werk aber auch tatsächlich dem Urheberschutz unterliegt, muss es sich dabei um eine persönlich geistige Schöpfung handeln. Der Gesetzgeber definiert für eine entsprechende Einschätzung konkrete Kriterien. So muss das Werk aus einer persönlichen Tätigkeit hervorgehen und von Menschen geschaffen sein." "das Urheberrecht ist sehr weit gefaßt und beinhaltet durchaus auch Verträge. Urheberrechtlichen Schutz genießen nämlich gem. § 2 UrhG alle Werke, die wissenschaftlicher Natur sind. Hierzu zählen durchaus auch Verträge." "Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum, wenn es sich dabei um persönliche geistige Schöpfungen handelt, die die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Dies ist laut Gesetzgeber nur dann möglich, wenn sich das Werk durch Individualität und Kreativität auszeichnet." Freies Zitieren von Text, Musik, Bild - was geht? "Nicht geschützt sind: Spontane Ideen, die nicht patentiert sind. Lehren, Theorien und wissenschaftliche Erkenntnisse. Amtliche Werke wie Bekanntmachungen und Rechtsnormen." "Unter dem Begriff "geistiges Eigentum" – international als "intellectual property (IP)" bezeichnet – fallen Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, Know-how, Software)." https://tipps4gruender.de/schutzrechtsarten https://de.wikipedia.org/wiki/Copyright_law_(Vereinigte_Staaten)
 

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https://de.wikipedia.org/wiki/Porzellanfabrik_Kalk Bitte beachten: Keine Haftung für Inhalte fremder Internetseiten
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https://de.wikipedia.org/wiki/Royal_Copenhagen Bitte beachten: Keine Haftung für Inhalte fremder Internetseiten
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by Günther Schleu
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