Porzellanfabrik Bremer & Schmidt in Eisenberg/Thüringen • Firmengeschichte • Geschmacksmuster
Informationen
Geschmacksmuster von der Porzellanfabrik Bremer & Schmidt sind Teil der Firmengeschichte. Die Geschmacksmuster sind eingetragen auf den Namen Günter Knüpfer.
zu den Geschmacksmustern
Geschmacksmuster #1562 (Fernsehsatz) vom 26. März 1957
Günter Knüpfer reichte zum 25. Febr. 1957 einen Gebrauchsmusterantrag für ein Tassen-/Untertassen-Set - bezeichnet als »Fernsehsatz« - beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin zur Registrierung ein. Der Antrag wurde am 26. März 1957 in Form einer Eintragung als Geschmacksmuster im Musterregister bewilligt.
Das auf der Leipziger Frühjahrsmesse vorgestellte Gedeck fand großes Interesse auch in Westdeutschland und so beantragte G. Knüpfer den Musterschutz auch für Westdeutschland zu erwirken. Es folgte der Antrag an das Deutsche Patentamt, München unter der Vermittlung des Amts für Erfindungs- und Patentwesen der DDR, Berlin, beginnend zum 30. März 1957. Mit Schreiben vom 6. Mai 1957 wurde der Antrag bis auf weiteres nicht erteilt, weil einerseits die Bezeichnung »Fernsehsatz« nicht eindeutig ein Produkt bezeichnet, sondern ein Fantasiebegriff ist, und weil der Schutz eines derartigen Gegenstandes wenig erfolgversprechend ist, da problemlos und vergleichsweise einfach ähnliche Produkte außerhalb des Musterschutzbereiches hergestellt werden können. Schließlich zog G. Knüpfer am 20. Juni 1957 diesen Antrag zurück.
Das Fernseh-Gedeck wurde in den Folgejahren mit vielerlei Dekorvarianten ausgestattet und sehr erfolgreich verkauft, auch in den Exportländern Dänemark, Norwegen, Westdeutschland).
Das auf der Leipziger Frühjahrsmesse vorgestellte Gedeck fand großes Interesse auch in Westdeutschland und so beantragte G. Knüpfer den Musterschutz auch für Westdeutschland zu erwirken. Es folgte der Antrag an das Deutsche Patentamt, München unter der Vermittlung des Amts für Erfindungs- und Patentwesen der DDR, Berlin, beginnend zum 30. März 1957. Mit Schreiben vom 6. Mai 1957 wurde der Antrag bis auf weiteres nicht erteilt, weil einerseits die Bezeichnung »Fernsehsatz« nicht eindeutig ein Produkt bezeichnet, sondern ein Fantasiebegriff ist, und weil der Schutz eines derartigen Gegenstandes wenig erfolgversprechend ist, da problemlos und vergleichsweise einfach ähnliche Produkte außerhalb des Musterschutzbereiches hergestellt werden können. Schließlich zog G. Knüpfer am 20. Juni 1957 diesen Antrag zurück.
Das Fernseh-Gedeck wurde in den Folgejahren mit vielerlei Dekorvarianten ausgestattet und sehr erfolgreich verkauft, auch in den Exportländern Dänemark, Norwegen, Westdeutschland).
Geschmacksmuster #6483 (Ausschneidebogen in einer Kinderserviceverpackung) vom 13. Oktober 1965
Günter Knüpfer reichte am 13. Okt. 1965 ein Geschmacksmusterantrag für den »Ausschneidebogen in einer Kinderservicepakung« beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR, Berlin, ein. Mit Eintragsschein wurde am 12. Nov. 1965 das Geschmacksmuster für 3 Jahre bewilligt.
Der Faltumkarton war innenseitig mit dem Motiv einer Zirkusmanege bedruckt sowie mit ausschneidbaren Pappfiguren. Insbesondere im Exportmarkt wurde diese Kartonage verwendet.
Der Faltumkarton war innenseitig mit dem Motiv einer Zirkusmanege bedruckt sowie mit ausschneidbaren Pappfiguren. Insbesondere im Exportmarkt wurde diese Kartonage verwendet.
Geschmacksmuster #11138 (Kaffeegedeck) vom 6. August 1973
Günter Knüpfer reichte am 6. Aug. 1973 einen Antrag für ein Geschmacksmuster eines »Kaffeegedeck«s beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR, Berlin, ein. Bewilligt wurde dies für 3 Jahre am 27. Sept. 1973.
Das Gedeckmodel entspricht einem runden Teller mit am Rand ansteigendem Bord und einer deutlich exzentrisch liegenden Mulde für die Tasse - eine Untertasse war deshalb nicht notwendig.
Unklar ist, ob dieses Model überhaupt in die Fertigung ging.
Das Gedeckmodel entspricht einem runden Teller mit am Rand ansteigendem Bord und einer deutlich exzentrisch liegenden Mulde für die Tasse - eine Untertasse war deshalb nicht notwendig.
Unklar ist, ob dieses Model überhaupt in die Fertigung ging.