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Hintergrund: Porzellan sicher verpacken und versenden

Aktuelle Seite: Hintergrund_Porzellan_Polstern-Packen-Versenden.html

Rat-Schlag gefällig? Dann vom Profi einholen.

Wer auf der Suche nach rechtlichen Informationen ist, sollte sich grundsätzlich einen Anwalt nehmen. Diese Seite kann und will hier weder Ersatz leisten, noch kann sie genügend detailiert sein, um als Referenz zu dienen. Sie ist mehr Erfahrungsbericht und eigene Recherche zum Thema ordentliche bzw. ausreichende Verpackungsweise und was in Bezug auf Verpackungsmurks gesehen werden kann. Sollte durch das Anwenden der Verpackungstipps bereits Schaden vermieden worden sein, dann ist ja kein weiterer Schritt notwendig.
Die Vielzahl schlechter Erfahrungen in Bezug auf die Art und Weise eines mangelhaften Verpackens war der Anfang und Grund für das Entstehen dieser Seite. Das Einhalten der Polstertipps kann Schaden vermeiden helfen. Sicher, verschiedenlich wird der Versand auch mal teurer werden, aber es gibt auch eine große Zahl von Materialquellen, die kostenlos sind. Und mal anders herum betrachtet: Noch teurer ist meistens zerbrochenes Porzellan.
Das Personal der Paketentgegennahme ist für die Beurteilung einer Verpackungsweise nicht qualifiziert, etwaige Aussagen dieser Personen sind damit wertlos und noch weniger einklagbar.

Leicht schwarzer Humor gefragt?.

Empfänger von entsprechenden Sendungen empfinden die Situation zerstörten Porzellans selten als »Service 1000« oder als »Porzellanpuzzle«. Eher als unwiederbringlich und »leider-verloren«-Ereignis. Enttäuschungsgefühle und auch anfängliches Empfinden von Wut sollen nicht selten sein; andere Gelüste mag ich hier lieber nicht aufzählen.

1. Leitsatz: Räumliche Trennung durch Polsterung und Füllmaterial ist das A und O.

Porzellan ohne Polsterung versenden ist gleichbedeutend mit gepoltertes Geschirr erzeugen. Das muss nicht sein.
Neben einer Vielzahl ungeeigneter Materialien für eine Polsterung gibt es auch eine Reihe gut bis sehr gut geeigneter Polster- und Füllmaterialien. Luftblasenfolie, Isolationsflies, Styropor sind aus unmittelbarer Umweltperspektive wenig freundlich, dafür aber als Verpackungsmaterial exzellent geeignet. Auch gibt es Puffmais oder Reisschaumstücke, welche sogar kompostierbar sind. Genauso wichtig wie die weiche Polsterung ist die Polsterdicke mit 2 bis 4 cm Abstand zwischen den empfindlichen Geschirrteilen, je nach Transportweg und Gesamtmenge bzw. -gewicht.
Geknülltes Papier ist für für sich allein als Polsterung nur sehr eingeschränkt geeignet, da es nur ein sehr geringes Rückstellvermögen aufweist und Stöße nur unzureichend abzufangen vermag. Papier in Lagen oder in Papier eingewickeltes Porzellan hat dagegen keinerlei Polstereffekt und ist völlig ungeeignet (ähnlich wie auch einlagige Luftblasenfolie meist nicht wirkt). So eingepacktes Geschirr eignet sich nur für den Speicher oder Keller, nicht jedoch für den Versand. Dafür eignet es sich relativ gut als Füllstoff, genau wie auch geschreddertes Papier.
Der Effekt von Papier ist so gering, egal ob Zeitungspapier oder Küchenrollentücher, dass Versender hier stets eine unzureichende und damit nicht versandversicherungsrelevante Verpackungsweise sehen. Den Ärger hat in jedem Fall der Empfänger. Versendende Verkäufer reden sich dann gerne heraus, dass es bisher immer gut ging - doch was ist mit diesem »meinem« Fall, wo es nicht funktioniert hat?
Damit sich mehrere Porzellanstücke beim Transport nicht gegenseitig beschädigen, empfiehlt es sich, Innenkartons zu verwenden.
Die Geschirrstücke sollten zum jeweiligen Umkarton 2 bis 3 cm Abstand in jede Richtung haben, damit genug Verpackungsmaterial um das Versandgut gebracht werden kann. Die Geschirrstücke dürfen sich in diesen Innenkartons nicht bewegen können. Tassen dürfen auf gar keinen Fall ineinander gestellt werden um Platz zu sparen. Hohlkörper sind idealerweise mit geknülltem Papier auszustopfen, damit sie bei Erschütterungen nicht das Vibrieren anfangen (wer nicht glauben mag, dass dies sinnvoll ist, mag den Links am Ende des Textes folgen und wird so erfahren, was ein Verkehrsunfall im Stadtverkehr und Transportgut gemeinsam haben können). Teller brauchen mehr als nur eine Lage Papier oder Karton. Gleich große Teller sind nach dem Einpacken in den Innenkarton ggf. senkrecht zu stellen, damit das Eigengewicht nicht für die unteren Teller zum Verhängnis wird.
Wichtig ist auch zu unterscheiden zwischen einem Versand als Paket oder als Palettenware. Letztere wird auf der Palette fixiert und ist daher durch seine Größe meist besser gegen kleine Malheurs gesichert, als Pakete, die schon mal durch den Auslieferungs-LKW purzeln oder den Händen des Austragenden entgleiten könn(t)en.

Originalität und Sicherheit - eine Frage der Risikoabwägung.

Mitunter gibt es keinen Kompromiss: Entweder Orginal oder Sicher. Seit den 1960er Jahren wurde Geschirr oftmals in Kunststofffolie original verpackt. Der Erhalt dieser Verpackung kann für Sammler höher wiegen als die absolute Sicherheit einer Verpackungsweise wie oben beschrieben. In diesem Fall ist nach Absprache der Käuferwunsch zwar umzusetzen, aber damit natürlich auch das Risiko eines Transportschadens nicht mehr ausschließlich das des Versenders. Vielmehr ist in Absprache eine Risikoübertretung an den Käufer denkbar.
Das Argument, die Umwelt zu schonen und auf entsprechende erdölbasierte Verpackungsmaterialien lieber zu verzichten ist nicht wirklich ein Argument. Neben dem Transportaufwand, der auch bei kaputtem Geschirr weitergeführt wird, ist vor allem die Porzellanressource selbst durch eine Beschädigung in einer Gesamtbetrachtung teurer, als heiles Porzellangeschirr/Zierporzellan und eine mit Polstermaterial volle Mülltonne.

2. Leitsatz: Die Versand-Kartonage muss groß genug und stabil sein.

Wenn die gepackten Innenkartons in den unbeschädigten (!) Versandkarton gesteckt werden, muss zwichen den Kartons in alle sechs Richtungen eine etwa 3 bis 4 cm breite Lücke für geknülltes Papier oder Papierstreifen aus dem Reißwolf bzw. anderem Füllmaterial bleiben. Wird ein Karton wiederholt für den Versand genutzt, verliert er zunehmend an Stabilität. Als Außenkartons wenig geeignet sind Kartons aus dünner Kartonage wie Schuhkartons oder einlagiger Wellpappe. Dies kann ggf. ausgeglichen werden, wenn auch hier zwei Kartons ineinander gesteckt werden.
Zur Prüfung, ob die Verpackungsweise einigermaßen passt, kann der gefüllte Versand-Karton einfach leicht geschüttelt werden. Die Innenkartons dürfen sich kaum bewegen können und es darf auf keinen Fall in irgendeiner Form klappern.
Die Beschriftung von „OBEN“ und „UNTEN“ ist genauso sinnvoll wie der Hinweis auf „ZERBRECHLICH“ und oder „GLAS“. Probleme auf den Transportbändern können damit zwar nicht abgefangen werden, jedoch beim „Faktor“ Mensch ist unter Umständen das gesetzte Signal von Hilfe. Die Auslieferer brauchen sich bei Standardpaketen allerdings nicht daran halten (!); vielmehr dürfen diese auf eine ordentliche Verpackungsweise vertrauen, genau wie die Empfänger. Logischerweise ersetzt die Beschriftung nicht die ordentliche Verpackung.

Originalverpackung

Ältere Originalverpackung ist mitunter ebenfalls interessant für den Käufer. Deshalb sollte diese möglichst in dem Zustand verbleiben, in dem sie aktuell vorliegt. Auf gar keinen Fall sollte sie als Verpackungsmittel dienen, weiter gerissen werden oder mit Klebestreifen »misshandelt« werden. Viel besser ist ein Umschlagen mit einfachem Packpapier oder zur Not auch mit Zeitungspapier und dieses dann zusammenkleben. Die Originalverpackung verkleben ist im Zweifelsfall eine unkluge Idee.
Daher: Bitte den Originalkarton nicht ohne Rücksprache als Versandkarton nutzen.

3. Leitsatz: Einpacken, nicht »VER-Packen«.

Hohlkörper sind mit geknülltem Papier auszustopfen (Kannen, Zuckerdosen, Terrinen, Tassen usw.). Henkel, Tüllen (Gießer) Knäufe sind ordentlich mit Polstermaterial zu umhüllen und ggf. mit etwas Klebestreifen zu fixieren. Jedes Geschirrteil ist mit Polstermaterial zu umwickeln. Einen guten weiteren Schutz bietet eine umschließende Kartonage.
Je mehr Porzellan zu versenden ist, desto großzügiger muss die Verpackungsweise ausfallen.

Vergesst die Umwelt nicht.

Nicht jedes Verpackungsmaterial ist umweltfreundlich. Doch greift diese einseitige Betrachtungsweise einfach zu kurz.
Müllvermeidung ist in jedem Fall eine gute Sache, aber wenn statt ausreichend Verpackungsmaterial zerbrochenes Porzellan weggeworfen werden muss, dann ist die Gesamtbilanz negativ und der Umwelt nicht wirklich geholfen.
Kompostierbare Füllstoffe wie Puffreis oder Puffmais helfen, und der Umweg von geschreddertem Papier als Füllstoff ist ebenfalls denkbar.

4. Leitsatz: Der richtige Versender für die passende Ware.

Porzellan ist bruchempfindlich: Ein Druck, Stoß und oder Schlag und es ist unter Umständen bereits kaputt. Nicht jeder Versender ist gleich vorsichtig mit den anvertrauten Sendungen.
Versender Verpackungstipps Bitte beachten: Keine Haftung für Inhalte fremder Internetseiten Erfahrungen
DHL Verpackungshinweise Insbesondere kleine bis mittelgroße Sendungen sind regelmäßig in Gefahr, dass ihr Inhalt bricht. Nur bei ausgezeichneter Verpackungsweise oder vor Weihnachten besteht Hoffnung.
DPD Verpackungs 1x1 Bussiness to bussiness Kunden werden bevorzugt (Lieferzeitfenster).
Sofern gut verpackt, kaum Probleme zu erwarten. Abholung meist nur über Auslieferungslager möglich.
GLS Sicher verpacken Für Privatpersonen als Empfänger nur eingeschränkt geeignet (Lieferzeitfenster). Der Umgang mit dem Versandgut könnte aus eigener Erfahrung besser sein.
Hermes Regelungen zur Verpackung
und Kennzeichnung
Sofern ordentlich verpackt, kaum Probleme zu erwarten. Abholung meist bei Hauptlager möglich.
UPS Verpackungsrichtlinien Für Privatadresse als Empfänger nur eingeschränkt geeignet (Lieferzeitfenster). Nach eigener Erfahrung sind Pakete in steter Sturzgefahr (und mehr). Abholung in Shops möglich.

Packbeispiele im Internet

Inzwischen finden sich im Internet eine ganze Reihe von Packanleitungen teils auch mit Fotografien zu den einzelnen Packschritten. Auch wenn diese meist nicht alle Packtipps umsetzen, so sind sie doch recht hilfreich, wenn es um das Grundprinzip sicheren Packens mit Polstermaterial und Kartonage geht. Nachfolgend einige Beispiele Bitte beachten: Keine Haftung für Inhalte fremder Internetseiten:
http://www.porzellankompass.de/module-Pagesetter-viewpub-tid-8-pid-54-lang-de.html | Tipps: Lesenswert. Insbesondere Belas­tungstest nach DIN ISO 2248.
http://potteryandglass.forumandco.com/t14440-how-to-pack-either-ceramic-or-glass-for-shipment | Tipps: Zusätzlich Vase innen mit Papier ausstopfen, Blatt mit Versandadresse und Absender mit reinlegen, die abschließende Außenpolsterung weglassen.
http://testberichte.ebay.de/Porzellan-sicher-versenden?ugid=10000000128176941 | Tipps: Zeitungspapier nicht als Polstermaterial verwenden, sondern als Füllstoff. Die Tortenplatte bitte niemals ganz unten ins Paket!
Leider findet sich auch missverständliches, weshalb davor gewarnt werden darf:
http://www.helpster.de/geschenke-gut-verpacken-fuer-den-versand-so-verpacken-sie-zerbrechliches-bruchsicher_20875
http://www.helpster.de/post-das-verpackungsmaterial-fuer-zerbrechliche-sendungen-richtig-waehlen_94757
Gewarnt wird weiter vor Verpackungstipps für den Umzug. Diese nutzen beim Versand von Porzellan niemals.

5. Leitsatz: Rechte und Pflichten sind geklärt, meist aber unbekannt.

Die Pflichten des Absenders erlöschen erst, wenn der Empfänger mit der bewegten Ware einverstanden ist. Dies macht er nicht durch Unterschrift bei der Versandgutübergabe kund, sondern erst nach dem Auspacken. Da beschädigte oder zerstörte Ware nicht aus der Gewährleistung herausgenommen werden kann, kann hier nur der Umgang gesondert geregelt werden, da aus Privatbesitz verkaufte Gegenstände meist ersatzlos sind.
Auch der Verweis auf § 447, Gefahrübergang beim Versendungskauf, BGB nutzt nichts, wenn die Verpackung der Ware nicht sorgfältig durchgeführt worden war.
Nachfolgende Zeilen stammen von einem »leidgeprüften« eBay-Mitglied aus dessen mich-Seite.
Nr. Illusion Realität
Diese Zeilen gelten *auch* für private Verkäufer. Nicht nur der gewerblich handelnde Verkäufer ist zu einer angemessenen Verpackung verpflichtet, auch der private Verkäufer unterliegt dieser Regelung. Egal, was jemand unter seine Auktion schreiben mag. Die HAFTUNG trägt er auf jeden Fall - nämlich für eine Verpackung, die während des Versandes den Inhalt schützt.
1. Ein versichertes Paket ist bis 500 Euro Warenwert versichert.
Die Post erstattet den Warenwert, wenn es auf dem Postwege beschädigt wurde.
Ob der Betrag erstattet wird, ist abhängig von der Postinternen Einschätzung, ob die Verpackung angemessen war. In den meisten Fällen kommt die Post zum Schluss, dass es dies nicht ist. (weiteres dazu siehe unten)
2. Mit dem Absenden des Paketes erlischt die Verantwortung des Versenders für das Paket. Der Versender ist verantwortlich für eine angemessene Verpackung!
Er ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Paket unbeschadet beim Empfänger ankommen kann.
In jedem anderen Falle ist er verantwortlich und haftet für Schäden, was kaum bekannt ist!
3. Ist das Paket und damit der Inhalt beschädigt worden, muss der Empfänger dies reklamieren.
Da er es bezahlt hat - und es damit ihm gehört - obliegt ihm die Pflicht, sein Recht bei der Post einzufordern. Der Versender hat nichts mehr zu tun.
Da der Versender bei der Post die Paketgebühren bezahlt hat, geht er mit der Post einen sogenannten Frachtvertrag ein.
Damit ist er der einzige Partner der Post für dieses Paket. Der Empfänger hat keine Rechte.
Da er das beschädigte Paket jedoch bekam, muss er es natürlich auch reklamieren. Gleichzeitig muss der Versender dies aber auch, denn er als Vertragspartner, hat Schaden genommen.
Laut AGB der Post kann der Versender - als Partner der Post - seine Ansprüche schriftlich an den Empfänger abtreten. Ansonsten obliegt ihm die Reklamation. Versendet die Post noch Formulare oder Briefe wegen dieser Reklamation gehen diese ausschließlich an den Versender. Er ist verpflichtet sich weiter darum zu kümmern.
Der Empfänger hat im "Normalfall" die wenigste Rennerei.
4. Ist der Schaden eindeutig auf dem Postweg passiert, zahlt die Post den Warenwert.
Sie zahlt an den Empfänger, da dieser Eigentümer der Ware ist. Der Versender hat nichts mehr zu tun.
Da der Empfänger keinen Vertrag mit der Post hat, ignoriert sie ihn vollständig. Sollte sie etwas zahlen, bekommt es der Versender. Der Versender ist verpflichtet, den Wert dann an den Empfänger auszuzahlen, da ihm die Ware gehört. Die Post hält sich heraus.
Diese Forderung kann vom Empfänger auch eingeklagt werden, falls der Versender nicht zahlen will.
5. Da im Vorfeld nichts bekannt war über die besonderen Anforderungen an eine Verpackung, kann sich der Verkäufer mit dem Käufer kulant auf Fifty-Fifty oder ähnliches einigen.
Immerhin bekommt er so wenigstens einen Teil des Geldes wieder und jedem ist Genüge getan.
Ist der Käufer mit einer solchen kulanten Regelung einverstanden, ist nichts dran auszusetzen.
Falls die Ware noch verwendet werden kann, ist häufig eine Teilrückzahlung möglich.
Rein rechtlich gesehen jedoch schuldet der Versender dem Käufer den vollen Kaufbetrag, da die Pflicht einer ordnungsgemäßen Verpackung bei ihm lag.

6. Leitsatz: Garantiert • Versprechen kann man sich öfter.

Erfahrungsgemäß ist es wenig wahrscheinlich, dass bei korrekter Verpackung etwas bricht. Bricht bei unzureichender Verpackung etwas, dann wird dies normalerweise von den Versandfirmen rasch erkannt und deren Versicherung zahlt nicht. Verpackungsfehler sind der häufigste Grund für Schäden. Sieht man allerdings manchem Zustellern zu, dann ist schnell klar, dass diese Angestellten nicht anhaltend auf Vorsicht eingeschworen wurden. Denn jedes Versandgut müsste wie rohe Eier behandelt werden - egal was drin ist.

Jeder wie er es verdient?

Es gibt durchaus die Vorstellung, das alles Schicksal oder »verdient« ist. Verdiene ich, gepolteres Geschirr in Empfang zu nehmen? Verdient der Verkäufer die negative Bewertung? Verdient der Versender, meist nicht belangt werden zu können?
Wenn jeder seiner Sorgfaltspflicht nachkommt, dann stellt sich diese Frage kaum; der Preis dafür ist jedoch, dass jeder am Versandprozess Beteiligte sein Bestes für ein Gelingen getan hat. Ach ja: Morgen wird es ganz bestimmt klappen. Nur wann wird dieser Morgen sein?
Verdient der Käufer als einziger, Lehrgeld zu bezahlen? ... bis er gelernt hat nichts mehr zu kaufen, was sich nur zuschicken lässt?

7. Versand als zerbrechliches Gut

Übrigens gibt es auch die Option offiziell Zerbrechliches zu versenden: Das Angebot verschiedener Versender hat allerdings einen kleinen Doppelhaken. Die Kosten sind immens hoch und die Verpackungsweise ist das entscheidende Zünglein an der Waage - sollte das Versandgut nicht so gut verpackt sein, wie in den Verpackungsvorschriften verlangt und damit einen Sturz aus mindestens einen Meter Höhe verkraften, dann wars das. Warum auch die Schuld bei sich suchen, wenn Andere es einem so leicht machen?

Zum Abschluss noch ein kleiner Hinweis auf eine Thematik

Ab hier Stand 2014:
Hermes und Big Brother: Ab hier Stand 2014: Berlin-Hohenschönhausen - Schöne Bescherung! Hermes wirft Weihnachtspost auf die Straße.
Es hat sich einiges getan und Stiftung Warentest hat mal wieder getestet: Paket­dienste: Schnell, aber ruppig ― fünf Anbieter im Test 12/2014.
Ab hier Stand 2011:
... die den Versandfirmen wenig schmecken mag, aber immerhin auch ein Gutes hat - hier wird Verbesserungspotential aufgezeigt: Schnell, billig, sicher Welcher Paketversand bietet den besten Service - Belastung beim Transport - Tests - COMPUTER BILD vom 1.11.2011 und Test Paketdienste DHL, Hermes, DPD und GLS - COMPUTER BILD Bitte beachten: Keine Haftung für Inhalte fremder Internetseiten vom 14.11.2011 sowie DHL, Hermes, DPD, GLS Paketdienste behandeln Versandgut extrem rabiat - Nachrichten Wirtschaft - Webwelt & Technik - WELT ONLINE Bitte beachten: Keine Haftung für Inhalte fremder Internetseiten vom 17.11.2011.
Wenn COMPUTER BILD die Transportbedinungen teils vergleicht mit der Krafteinwirkung eines Verkehrsunfalles, wird klar, warum man den Versendern nur sehr bedingt rohe Eier zum Transport anvertrauen kann.
Leider ist, was nachfolgendes Video zeigt, kein Einzelfall und kommt auch bei namhaften Firmen vor: Paket-verlade mit Wurfkür.
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