- Grundsätzlich kann Porzellan nichts für einen Aufdruck.
- Lernen und Verstehen bedeutet immer auch ein Kennen.
- Für die Geschichtsbetrachtung ist originales Material notwendig.
- Ein »aus den Augen, aus dem Sinn« funktioniert hier nicht respektive ist nicht zielführend.
- Verbote bewirken meist einen unübersehbaren Schattenbereich.
Hakenkreuz (Fyrfos, Swastika), Sig-Runen (SS) aber auch andere Zeichen und Formulierungen sind nach aktuellem deutschen Recht (StGB § 86a) immer dann verboten, sobald diese in einer Art und Weise gezeigt werden, die eine befürwortende Zurschaustellung der damit geschichtlich verbundenen Ideologie der Nationalsozialisten bedeutet. Auch ein unkommentiertes Zeigen erfüllt bereits diesen Tatbestand, da davon ausgegangen wird, dass das Zeigen des Symbols für die Ideologie selbst stehen soll. An dieser Stelle darf nicht vergessen werden, dass insbesondere die Swastika schon Jahrzehnte vorher auf vielerlei Weise verwendet wurde; vgl.
Glossareintrag zur Swastika.
Anders ausgedrückt: Ein Zeigen dieser Symbole im Rahmen geschichts-wissenschaftlicher Betrachtung oder auch zur geschichtlichen Aufklärung zu den Geschehnissen in der Zeit zwischen 1920 und 1945 ist nicht verboten, sondern explizit erlaubt und auch notwendig.
Was nun, wenn im Keller, Speicher oder Schrank derartig verzierte Gegenstände gefunden werden?
Erst einmal ruhig bleiben. Da von solchen Zeichen selbst keine Schadwirkung ausgeht, sind Panik und Irrationalität unangebracht. Wer hier einer Art Hexenjagd verfällt, kämpft an der verkehrten Stelle.
Solange nicht klar ist, was mit den Teilen geschehen soll, ist einfach wieder zurücklegen und erst mal überlegen oder recherchieren eine praktikable Strategie.
Denn Tatsache ist, die Zahl solcher Stücke wird stetig weniger – und nicht nur, weil immer wieder einmal auch etwas unbeabsichtigt zu Bruch geht.
Ist ein Verkauf solcher Gegenstände legal?
Ja. — Wer solche Gegenstände nicht behalten will, kann sie problemlos verkaufen. Allerdings ist für den Verkauf – um Ärger mit Meldehelden (Denunzianten) zu vermeiden – ein Abkleben besagter Symbole mit etwas Papier (es reicht schon ein Schnipsel) empfehlenswert.
Anders ausgedrückt: Manch ein Mensch empfindet solche Zeichen als Provokation oder gar als Gefahr für unsere Demokratie und durch verdecken lässt sich dies mit vergleichsweise geringem Aufwand verringern. Denn wer auch immer sich bei abgeklebten Symbolen immer noch unangemessen angesprochen oder gar provoziert fühlt, der ist möglicherweise mehr Teil des Problems als dessen Lösung. Die teils inzwischen erhobene Forderung auch bei Zeitungen, Briefmarken und Münzen mit entsprechenden Symbolen destruktiv umzugehen zeigt die Überzogenheit des aktuellen, aber verkehrt verstandenen und hyperflationären Entnazifizierungsrundumschlags. Denn von Dingen geht keine Nazifizierung aus, sondern stets von fehlender Aufklärung gepaart mit mitmenschenverachtenden und verführerischen Parolen bis hin zu einer Entmenschlichung Andersdenkender einschließlich gesellschaftlicher Ausgrenzung, Tabuisierung und Stigmatisierung.
Ist es rechtens, dass mein Internetangebot einfach gelöscht wird?
Grundsätzlich gilt bei Internetauftrittanbietern wie Auktionshäusern oder Social-Media-Seiten das Hausrecht. Hier wird meist generell die Anzeige verbotener Symbole ausgeschlossen und entsprechend eingestellte Angebote kommentarlos gelöscht. Bei Wiederholung droht sogar unangekündigt eine Sperre der Mitgliedschaft. Hier hilft nur das Lesen der Bedingungen des Anbieters vor dem Einstellen.
Sofern abgeklebt gibt es normalerweise keine Schwierigkeiten.
Warum will jemand solch einen Gegenstand überhaupt erwerben?
Gründe gibt es vielerlei, beispielsweise:
- Geschichtliches Interesse, insbesondere an der herstellenden Porzellanfabrik; ein sehr legitimer Grund.
- Geschichtliches Interesse an der Region der Verwendung oder Herstellung; auch ein sehr nachvollziehbarer Grund.
- Geschichtliches Interesse am Zeitgeschehen und die Auswirkungen auf das Alltagsleben; auch ein normaler Grund.
- Besitz von Nazi-Devotionalien, auch wenn dies mitunter nicht einmal zutreffen muss; also letztlich Eitelkeit, und damit auch ein erlaubter Grund.
Nicht der Verkäufer muss sich viele Gedanken machen, sondern der Käufer. Das Kaufmotiv verpflichtet den Käufer! Soll heißen ein Verkäufer ist hier nicht zu einer wie auch immer gearteten Prävention verpflichtet.
Wie viel darf ich verlangen?
Es ist relativ simpel: Wahre Sammler haben eine klare Preisgrenze, themenfaszinierte Devotionalisten dagegen zahlen auch deutlich überhöhte Preise.
Je nach Zustand (zwar mit Gebrauchsspuren, aber ohne deutlich sichtbare Handhabungsschäden!) sind beispielsweise für Flachgeschirrteile (Weißware) mit Wehrmachts(glied)abnahmemarkung ca. 0,5 bis maximal 1 EUR pro cm Durchmesser realistisch und auch fair. Dabei liegt der »Nutzwert« lediglich im Bereich von vielleicht einem bis drei Euro. Fans zahlen mitunter deutlich mehr und stören damit den Sammlermarkt der Geschichtsinteressierten und locken zudem Fälscher auf den Plan; so wird alles zu einer Frage der Gier.
Oder lieber doch vernichten?
Gehört so ein »Nazischeiß« nicht auf den Müllhaufen der Geschichte? — Nein.
Zerstören bewirkt immer das, was es für sich selbst bedeutet. Durch Zerstörung wird nichts heil. Vernichten oder auch nur Abschleifen ist sinnlose Zerstörung. Entnazifizieren geht anders – ganz ohne Verfälschung von Artefakten oder Tatsachen.
Wer bewusst mit der Geschichte umgeht und aus der Vergangenheit lernen will, wird niemals etwas Altes – egal aus welcher Zeit es stammt und wie in der Gegenwart über diese Phase der Geschichte gedacht wird – einfach kaputt machen, sondern lieber derartige Gegenstände in Hände geben, die damit umzugehen verstehen.
Umgekehrt ausgedrückt: Wer zerstört, will tendenziell eher nicht lernen, sondern geht in eine Vermeidungs- oder Schonhaltung – die Wiederholung der Geschichte ist dann leider vorprogrammiert –; eine Unausweichlichkeit aus mangelndem Wissen zur menschlichen Natur und aus mangelndem Erkennen der Anfänge solchen antidemokratischen Wirkens.
Zur Sammlungserweiterung, für porzellanfieber.de gesucht (Stand: Juni 2023):
Da auch die Eisenberger Porzellanfabriken in der NS-Zeit Geschirr und Nippes mit systemrelevanter Symbolik herstellte wird dies für den Aufbau der umfassenden Sammlung auch gesucht. Dazu gehören zB.:
- Porzellanfabrik Bremer & Schmidt: Geschirr mit Wehrmachtsmarke.
- Porzellanfabrik Jäger: Porzellanbuttons zum Kreisbauerntag 1934 oder Wehrverband Stahlhelm 1934 oder Marktfest 1935 und 1936, Porzellanmedaillen/-plaketten der Zeit, Kantinengeschirr der Reichs- und Kriegsmarine, Reichs-/Arbeitsdienst, so hergestellt auch Luftwaffe/SS o.ä.
- Porzellanfabrik Kalk: Porzellanbuttons zum NSDAP-Kreisparteitag 1934, Andenkenporzellane und Konsumgeschirr mit Reichssymbolen.
- Porzellanfabrik Reinecke: Kantinengeschirr der Reichsautobahnen.
- Andere mir bislang nicht bekannte oder benannte Porzellanteile mit entsprechendem Zeitbezug.
- Werbeschriften/Werbeblätter aus der Zeit.